Rechtssatz RS0026441
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026441
Entscheidungsdatum
27.06.1973
Rechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 3 zwischen Bauunternehmer und Bauherrn, wenn Bauunternehmer bloß Maurer zur Verfügung stellt, ohne Bauherrn vor der selbständigen Bauführung zu warnen, und Bauherr ohne Fachkenntnisse Bau eines Silos selbständig durchführt, woraus dem Bauherrn ein Schaden entsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0026441
Dokumentnummer
JJR_19730627_OGH0002_0050OB00099_7300000_001