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Rechtssatz RS0026891

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0026891

Geschäftszahl

8Ob1/87

Entscheidungsdatum

11.06.1987

Rechtssatz

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen Personenkraftwagen - Lenker, der die Wagentüre öffnet, ohne Nachfolgeverkehr zu beachten und nachfolgendem Personenkraftwagen - Lenker, der deswegen sein Fahrzeug verreißt und auf die Gegenfahrbahn lenkt, wo er mit einem entgegenkommenden Taxi zusammenstößt, obwohl genügend Zeit und mehrere Möglichkeiten gegeben waren, um auf das Fehlverhalten des anderen Verkehrsteilnehmers in einer völlig risikolosen Weise und ohne jede Gefahr der Herbeiführung eines Unfalles zu reagieren.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 1/87
    Entscheidungstext OGH 11.06.1987 8 Ob 1/87
    Veröff: ZVR 1988/66 S 142

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0026891

Dokumentnummer

JJR_19870611_OGH0002_0080OB00001_8700000_001