Rechtssatz RS0026958
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026958
Geschäftszahl
2Ob6/77; 1Ob6/86
Entscheidungsdatum
17.03.1986
Rechtssatz
Bei Prüfung der Frage, ob der Reparaturauftrag durch den Geschädigten rechtzeitig erteilt wurde, sind auch die mit dem Wert der Sache und den Kosten der Schadensbehebung verbunden finanziellen Risken zu berücksichtigen (hier: Muldenkipper - Zeitwert neunhunderttausend Schilling).
Entscheidungstexte
- 2 Ob 6/77
Entscheidungstext OGH 17.02.1977 2 Ob 6/77
- 1 Ob 6/86
Entscheidungstext OGH 17.03.1986 1 Ob 6/86
nur: Bei Prüfung der Frage, ob der Reparaturauftrag durch den Geschädigten rechtzeitig erteilt wurde, sind auch die mit dem Wert der Sache und den Kosten der Schadensbehebung verbunden finanziellen Risken zu berücksichtigen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026958
Dokumentnummer
JJR_19770217_OGH0002_0020OB00006_7700000_001