Rechtssatz RS0027246
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027246
Entscheidungsdatum
18.02.1993
Rechtssatz
Wurde infolge fehlerhafter Errichtung eines Kachelofens durch einen dadurch ausgelösten Brand ein Haus zerstört, das zur Vermietung als Ferienwohnung angeschafft wurde und dessen Wiedererrichtung nicht möglich ist, gebührt neben dem Verkehrswert der zerstörten Sache, der auch den Nutzwert mitberücksichtigt, nicht auf Dauer auch noch der Entgang der Gewinnmöglichkeit (hier der Mietzinseinnahmen), der hätte erzielt werden können, wenn die Sache nicht zerstört worden wäre. Es besteht vielmehr im Rahmen einer Schadensminderung die Pflicht, den erhaltenen Betrag gewinnbringend anzulegen oder ein Ersatzobjekt anzuschaffen, aus dem Ersatzeinnahmen erzielt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027246
Dokumentnummer
JJR_19930218_OGH0002_0080OB00561_9200000_001