Rechtssatz RS0027385
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027385
Entscheidungsdatum
31.05.1988
Rechtssatz
Mitverschulden eines durch Immissionen einen Tanzstudios beeinträchtigten Miteigentümers, der im Zeitpunkt der objektiv rechtswidrigen Inbetriebnahme (mangels Baugenehmigung) auch die Hausverwaltung innehatte und diesen Zustand nicht nur hinnahm, sondern vielmehr mit dem Immittenten einen Mietvertrag schließen wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027385
Dokumentnummer
JJR_19880531_OGH0002_0100OB00520_8700000_001