Rechtssatz RS0027578
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027578
Geschäftszahl
1Ob1/78 (1Ob2/78); 1Ob8/82
Entscheidungsdatum
17.02.1982
Rechtssatz
Tritt ein Rechtsträger im Sinne des § 1 AHG als Kläger auf, kann ihm in diesem Rechtsstreit ein Mitverschuldenseinwand des Beklagten ohne Einhaltung der Verfahrensbestimmungen des AHG auch dann entgegengehalten werden, wenn der Rechtsträger als Träger der Privatwirtschaftsverwaltung klagt und der Mitverschuldenseinwand sich aus einer Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze ableitet.Tritt ein Rechtsträger im Sinne des Paragraph eins, AHG als Kläger auf, kann ihm in diesem Rechtsstreit ein Mitverschuldenseinwand des Beklagten ohne Einhaltung der Verfahrensbestimmungen des AHG auch dann entgegengehalten werden, wenn der Rechtsträger als Träger der Privatwirtschaftsverwaltung klagt und der Mitverschuldenseinwand sich aus einer Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze ableitet.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 1/78
Entscheidungstext OGH 25.01.1978 1 Ob 1/78
Veröff: SZ 51/7
- 1 Ob 8/82
Entscheidungstext OGH 17.02.1982 1 Ob 8/82
Auch; Veröff: EvBl 1982/103 S 352 = RZ 1983/6 S 48 = SZ 55/18 = EuGRZ 1983,130 (teilweise zustimmend Schantl)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0027578
Dokumentnummer
JJR_19780125_OGH0002_0010OB00001_7800000_006