Rechtssatz RS0027635
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027635
Geschäftszahl
2Ob218/67; 6Ob257/70; 2Ob168/12p
Entscheidungsdatum
20.09.2012
Rechtssatz
Verschuldensteilung 3 : 1 zuungunsten eines dreizehnjährigen Schülers, der beim Indianerspiel in ein Gebüsch, in dessen Nähe er ein Rascheln hört, einen Stock hineinschleudert und einen darin versteckten gleichaltrigen Spielkameraden, der sich auf Anruf nicht meldet, am Auge verletzt.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 218/67
Entscheidungstext OGH 07.09.1967 2 Ob 218/67
- 6 Ob 257/70
Entscheidungstext OGH 28.10.1970 6 Ob 257/70
Ähnlich; Beisatz: Vierzehneinhalbjähriger schießt beim Indianerspiel mit Holzpfeil dem vierzehnjährigen Spielgefährten, der sich gerade bückt um seinen Schuhriemen zu binden, ein Auge aus. Verschuldensteilung 2 : 1. (T1)
- 2 Ob 168/12p
Entscheidungstext OGH 20.09.2012 2 Ob 168/12p
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027635
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013
Dokumentnummer
JJR_19670907_OGH0002_0020OB00218_6700000_001