Rechtssatz RS0027657
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027657
Geschäftszahl
2Ob146/67; 2Ob36/88
Entscheidungsdatum
27.04.1988
Rechtssatz
Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Verkehrsteilnehmers, der die Fahrbahn zwar vor dem Aussteigen aber nicht während des Aussteigens aus seinem Kraftfahrzeug genügend beobachtet und von einem Kombi - Kraftwagen niedergestoßen wird, der keine Bremshandlung unternimmt.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 146/67
Entscheidungstext OGH 11.05.1967 2 Ob 146/67
Veröff: ZVR 1968/35 S 76
- 2 Ob 36/88
Entscheidungstext OGH 27.04.1988 2 Ob 36/88
Vgl auch; Beisatz: Beifahrer, der sich nach dem unmittelbar vorher erfolgten Unfall nur mit Schwierigkeiten aus dem Personenkraftwagen befreien konnte und dem nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug bis zum Anstoß eines Personenkraftwagens nur zwei Sekunden blieben, trifft kein für eine Schadensteilung hinreichendes Mitverschulden. (T1)
Schlagworte
SW: Auto Pkw Kfz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027657
Dokumentnummer
JJR_19670511_OGH0002_0020OB00146_6700000_001