Rechtssatz
Die Rechtsfolgen des § 8 Abs 8 AngG treten nur ein, wenn anläßlich eines Krankenstandes vom Arbeitgeber das Verlangen nach Vorlage einer Bestätigung im Sinne dieser Gesetzesstelle geäußert wird. Die Nichtbefolgung einer im Arbeitsvertrag übernommenen Verpflichtung, im Falle der Krankheit binnen drei Tagen eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, führt, wenn nach Krankmeldung eine Aufforderung zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nicht ergeht, nicht zum Entfall des Entgeltanspruches.Die Rechtsfolgen des Paragraph 8, Absatz 8, AngG treten nur ein, wenn anläßlich eines Krankenstandes vom Arbeitgeber das Verlangen nach Vorlage einer Bestätigung im Sinne dieser Gesetzesstelle geäußert wird. Die Nichtbefolgung einer im Arbeitsvertrag übernommenen Verpflichtung, im Falle der Krankheit binnen drei Tagen eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, führt, wenn nach Krankmeldung eine Aufforderung zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nicht ergeht, nicht zum Entfall des Entgeltanspruches.
Schlagworte
SW: Angestellte, Verhinderung, Dienstverhinderung, Nachweis,
Arbeitsunfähigkeit, Attest, Vertrag, zwingendes Recht, dispositiv,
Krankheit, Erkrankung, Erkrankung, Fortzahlung, Lohn, Gehalt, Folge,
Pflicht, Beibringung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027995
Dokumentnummer
JJR_19880615_OGH0002_009OBA00122_8800000_001