Rechtssatz RS0028023
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028023
Entscheidungsdatum
04.11.1987
Rechtssatz
Wird bei einem Auslands - Dienstvertrag ein Pauschalabzug für im Ausland anfallende Steuern sowie eine "Aufrollung" der aus dem Auslandseinsatz resultierenden Bezüge vereinbart und wird der Arbeitnehmer aber weder im Ausland noch im Inland steuerpflichtig, ist der Grund der Einbehaltung weggefallen und der einbehaltene Betrag auszubezahlen.
Schlagworte
SW: Abzug, Abzüge, Entgelt, Lohn, Gehalt, Auszahlung, Aufrollung,
Angestellte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028023
Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_014OBA00081_8700000_001