Rechtssatz RS0028128
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028128
Entscheidungsdatum
20.10.1953
Rechtssatz
Es besteht kein Anstand, daß ein Kollektivvertrag, der die Gewährung von Urlaubsentgelt über das normale Entgelt hinaus vorsieht, dies erst ab einer bestimmten Mindestdienstzeit tut, mag auch schon früher ein Urlaubsanspruch bestehen.
Schlagworte
SW: Urlaubsgesetz, Dauer, Erhöhung, Urlaubsgeld, Entgelt, Dienstzeit,
Berechnung, Bemessung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Angestellte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0028128
Dokumentnummer
JJR_19531020_OGH0002_0040OB00189_5300000_001