Rechtssatz
Wenn sich der Dienstnehmer absichtlich der Empfangnahme einer Auflösungserklärung entzogen hat, verstößt dies wider Treu und Glauben und es gilt die Erklärung als dem Dienstnehmer zugegangen.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Zugang, Zukommen, Rechtswirkungen, Ende,
Beendigung, Endigung, Erklärung, Verhinderung, Zugehen, Annahme,
Fiktion, Zustellung, Angestellte, Probezeit, Probemonat,
Dienstverhältnis auf Probe, Probedienstverhältnis,
Probearbeitsverhältnis, Frist, Befristung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0028278
Dokumentnummer
JJR_19630924_OGH0002_0040OB00083_6300000_001