Geschäftszahl
4Ob137/52; 4Ob30/54; 8ObA83/23y
Rechtssatz
Die Zusage einer Remuneration anläßlich der Betrauung von Angestellten mit der Leitung des Unternehmens ist im Falle der Annahme des Anbotes kein unverbindliches Schenkungsversprechen, sondern eine verpflichtende Zusage. Wurde keine bestimmte Summe genannt, so besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Schlagworte
Belohnung, besondere Entlohnung, Prämie, Zuschuß, Entgelt, Lohn, Gehalt, Angebot, Bindung, Versprechen, Vereinbarung, Zulage, verbindlich, Höhe
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0028326
Dokumentnummer
JJR_19520916_OGH0002_0040OB00137_5200000_002