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Rechtssatz RS0028370×

Rechtssatz RS0028370

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0028370

Geschäftszahl

5Ob138/94; 5Ob10/02k

Entscheidungsdatum

26.02.2002

Rechtssatz

Streben zwei Personen, die nicht Ehegatten sind, durch einen einzigen Vertrag gemeinsam einen dem Mindestanteil (Paragraph 3, Absatz eins, WEG) entsprechenden Miteigentumsanteil je zur Hälfte und das damit verbundene Wohnungseigentum an, ist der Vertrag wegen anfänglicher rechtlicher Unmöglichkeit ungültig.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 138/94
    Entscheidungstext OGH 13.12.1994 5 Ob 138/94
  • 5 Ob 10/02k
    Entscheidungstext OGH 26.02.2002 5 Ob 10/02k
    Vgl; Beisatz: Hier: Liegenschaft mit zwei Reihenhäusern, Verkäufer war Hälfteeigentümer der Liegenschaft, dem hinsichtlich eines Reihenhauses eine bücherlich angemerkte Zusage nach §24a Abs2 WEG für die Wohnungseigentumsbegründung erteilt worden war; Käufer waren Lebensgefährten. Diesfalls liegt keine Unmöglichkeit im Sinn des § 878 Satz 1 ABGB vor. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028370

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2014

Dokumentnummer

JJR_19941213_OGH0002_0050OB00138_9400000_001