Norm
ABGB §863 GII
ABGB §1152 E
AngG §23 IB
AngG §23 III
Rechtssatz
Wird vom bisherigen Dienstgeber, der das Unternehmen an einen anderen überträgt, dem Angestellten für treue Dienste eine Belohnung unter der laienhaften Bezeichnung "Abfertigung" gegeben, so liegt in der Annahme dieses Betrages kein Verzicht auf die bereits erfolgte Anrechnung durch den neuen Dienstgeber der bisher beim alten Dienstgeber verbrachten Dienstzeit.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Berechnung, Bemessung, Einrechnung, Übernahme,
Vordienstzeit, Unternehmensübertragung, Übertragung, Wechsel,
Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Vertragsübernahme,
Dienstvertragsübernahme, Arbeitsvertragsübernahme, Zusammenrechnung,
Höhe, Ausmaß, Umfang, Angestellte, Fortbestehen, Weiterbestehen,
Fortsetzung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0028434
Dokumentnummer
JJR_19730605_OGH0002_0040OB00048_7300000_002