Rechtssatz RS0028590
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028590
Entscheidungsdatum
17.11.1987
Rechtssatz
Ein Indiz für die konkludente Übernahme des Arbeitsverhältnisses eines im übernommenen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers durch den Unternehmensübernehmer liegt in der Fortführung des Betriebs durch diesen bei unveränderter Beschäftigung des Arbeitnehmers.
Schlagworte
SW: Vertragsübernahme, Angestellte, Wechsel, Dienstgeberwechsel,
Arbeitgeberwechsel, Betriebsnachfolger, Unternehmensfortführung,
Fortsetzung, Unternehmensübertragung, Übertragung, Abfertigung,
Weiterbestehen, Fortbestehen, schlüssig, Vereinbarung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028590
Dokumentnummer
JJR_19871117_OGH0002_0050OB00301_8700000_001