Rechtssatz
Der Dreimonatszeitraum beginnt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch wenn zu diesem Zeitpunkt keine Entgeltzahlungspflicht besteht.
Schlagworte
SW: Fälligkeit, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung,
Entlassung, Austritt, Entschädigung, Schadenersatz,
Kündigungsentschädigung, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Zeitraum,
Frist, Geltendmachung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028608
Dokumentnummer
JJR_19940831_OGH0002_008OBA00268_9400000_001