Geschäftszahl
5Ob327/86 (5Ob328/86-5Ob331/86); 9ObA43/88 (9ObA72/88); 9Ob901/90; 9Ob902/91
Rechtssatz
Das Verschulden des Arbeitgebers an der Zahlungsunfähigkeit wird gesetzlich vermutet. Dadurch sollen langwierige Prozesse zur Klärung der das Verschulden an der Zahlungsunfähigkeit begründenden Tatsachen vermieden werden.
Schlagworte
Vermutung, Angestellte, schuldhaft, Insolvenz, Konkurs, Ausgleich, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Schadenersatz, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Entschädigung, Kündigungsentschädigung, Austritt
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028648
Dokumentnummer
JJR_19871117_OGH0002_0050OB00327_8600000_001