Norm
AngG §29 II4
KO §25
UrlG §9
Rechtssatz
Aus der Doppelnatur des Urlaubsanspruches ergibt sich für den Fall der Verhinderung des Urlaubsantrittes infolge Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein Erfüllungsanspruch auf Zahlung der für den nicht verbrauchten Urlaub gebührenden Urlaubsentgelts als Ersatzanspruch.
Schlagworte
SW: Konkurs, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Angestellte,
Urlaubsentschädigung, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung,
Resturlaub, Ersatzpflicht, Entschädigung, Schadenersatz, Austritt,
Entlassung, Kündigungsentschädigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028662
Dokumentnummer
JJR_19871117_OGH0002_0050OB00335_8600000_002