Rechtssatz
Ein "Vorenthalten" des Entgeltes liegt schon dann vor, wenn der Dienstgeber erklärt, einen Dienstbezug am nächsten Fälligkeitstage nicht auszahlen zu wollen.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, Auflösung, vorzeitiger Austritt, Ende,
Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Lohn, Gehalt,
Schmälerung, Zahlung, wichtiger Grund, Austrittsgrund
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0028740
Dokumentnummer
JJR_19250616_OGH0002_0010OB00496_2500000_003