Rechtssatz
Eine stillschweigende "Duldung der Zahlungsrückstände" kann auch bei einer während der ganzen Dauer des Arbeitsverhältnisses erfolgten Entgeltschmälerung (Dauertatbestand) nicht angenommen werden, zumindest soweit eine unabdingbare kollektivvertragliche Entgeltforderung vorliegt.
Schlagworte
SW: konkludent, schlüssig, Angestellte, Austrittsgrund, Ende,
Beendigung, Auflösung, Schmälerung, Vorenthalten, Lohn, Gehalt,
Bezüge, Nichtzahlung, Rückstand, Verzug, zwingend
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028807
Dokumentnummer
JJR_19860513_OGH0002_0140OB00067_8600000_002