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Rechtssatz RS0028814

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0028814

Geschäftszahl

14Ob143/86

Entscheidungsdatum

30.09.1986

Norm

AngG §26 Z2 III2a

Rechtssatz

Aus dem zunächst stillschweigenden Dulden der verspäteten Auszahlung von drei Monatsgehältern durch den Insolvenzentgeltsversicherungsfonds kann eine auch nur schlüssige Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Masseverwalter über eine Stundung seiner Gehaltsforderungen für die Zukunft nicht abgeleitet werden. Nur eine solche Vereinbarung könnte aber einem Austrittsrecht allenfalls entgegenstehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Zahlung, Nichtzahlung, Verzug, Rückstand, Schmälerung, Vorenthalten, Entgelt, Lohn, Bezüge, Angestellte, konkludent, Ende, Auflösung, Beendigung, Konkurs

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028814

Dokumentnummer

JJR_19860930_OGH0002_0140OB00143_8600000_001