Rechtssatz RS0028814
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0028814
Entscheidungsdatum
30.09.1986
Rechtssatz
Aus dem zunächst stillschweigenden Dulden der verspäteten Auszahlung von drei Monatsgehältern durch den Insolvenzentgeltsversicherungsfonds kann eine auch nur schlüssige Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Masseverwalter über eine Stundung seiner Gehaltsforderungen für die Zukunft nicht abgeleitet werden. Nur eine solche Vereinbarung könnte aber einem Austrittsrecht allenfalls entgegenstehen.
Schlagworte
SW: Zahlung, Nichtzahlung, Verzug, Rückstand, Schmälerung,
Vorenthalten, Entgelt, Lohn, Bezüge, Angestellte, konkludent, Ende,
Auflösung, Beendigung, Konkurs
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028814
Dokumentnummer
JJR_19860930_OGH0002_0140OB00143_8600000_001