Geschäftszahl
4Ob37/74 (4Ob38/74); 4Ob115/84
Norm
ABGB §1153 C
ABGB §1162 IAc
AngG §27 Z1 A6
AngG §27 Z1 E1
Rechtssatz
Ist die Wiederholung einer fahrlässig verursachten Beschädigung von Betriebsmitteln des Arbeitgebers weder beabsichtigt noch zu befürchten, dann liegt kein Entlassungsgrund vor (hier Unfall eines Fahrschullehrers mit Beschädigung des Fahrschulwagens).
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fahrlässigkeit,
Versehen, Einmaligkeit, Wiederholungsgefahr, Verkehrsunfall,
Verschulden, Unfall, Auto, KFZ, Fahrzeug, Schaden,
Vertrauenswürdigkeit, Vertrauenswirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028835
Dokumentnummer
JJR_19740709_OGH0002_0040OB00037_7400000_001