Norm
AngG §23 IA
AngG §40
KollV für die Angestellten und sonstigen Dienstnehmer der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich §11 Z1
Rechtssatz
Beim selben Arbeitgeber zurückgelegte, lückenlos aneinanderschließende Arbeitsverhältnisse sind für die Bemessung der Abfertigung auch dann zusammenzurechnen, wenn für die Vordienstzeiten im Ausland nach ausländischem Recht keine Abfertigung gebührt hätte.
Schlagworte
SW: Kollektivvertrag, Flugzeuggesellschaften, international,
Berechnung, Einrechnung, Anrechnung, Höhe, Umfang, Ausmaß,
Kettenarbeitsvertrag, Kettendienstvertrag, Zusammenrechnung, Ausland,
Ende, Beendigung, Auflösung, Satzung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028858
Dokumentnummer
JJR_19890419_OGH0002_009OBA00030_8900000_001