Rechtssatz
Die vom Dienstgeber einem in der Gebarung und Abrechnung fremder Gelder äußerst nachlässigen Inkassanten gegenüber gemachte Äußerung, er müsse zwischen Mein und Dein unterscheiden können, berechtigt diesen nicht zum vorzeitigen Austritt.
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Auflösung,
wichtiger Grund, Kritik, erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung,
Vorwurf, Verschulden, Mitverschulden, Rüge, Arbeitgeber
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0028868
Dokumentnummer
JJR_19591027_OGH0002_0040OB00109_5900000_001