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Rechtssatz RS0028889

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0028889

Geschäftszahl

9ObA224/94

Entscheidungsdatum

30.11.1994

Norm

ABGB §879 BIIf
ABGB §1152 F1
AngG §36 V
BPG ArtV Abs4 Z3

Rechtssatz

Die durch den Gesetzgeber in dieser Bestimmung anerkannte Widerrufsmöglichkeit wegen eines Verstoßes gegen eine bestehende Konkurrenzklausel führt nur dazu, daß diese Vereinbarungen prinzipiell beachtlich bleiben. Ob sie im Einzelfall wirksam sind, ist aber nach wie vor durch eine Abwägung zischen den geschützten Arbeitgeberinteressen und den beeinträchtigten Arbeitnehmerinteressen zu ermitteln.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 224/94
    Entscheidungstext OGH 30.11.1994 9 ObA 224/94
    Veröff: SZ 67/223

Schlagworte

SW: Angestellte, Interessenabwägung, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsklausel, Wettbewerbsverbot, Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Verletzung, Beschränkung, Erwerbstätigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028889

Dokumentnummer

JJR_19941130_OGH0002_009OBA00224_9400000_001