Rechtssatz
Der vom Bevollmächtigten des Dienstgebers beleidigte Angestellte hat nicht beim Beleidiger, sondern beim Dienstgeber Abhilfe zu suchen.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung,
Mitbedienstete, Mitangestellte, wichtiger Grund, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Austritt, Ende, Beendigung,
Schutzverweigerung, Verweigerung, Kollege, Arbeitskollege
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0029000
Dokumentnummer
JJR_19571217_OGH0002_0040OB00121_5700000_002