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Rechtssatz RS0029084

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0029084

Geschäftszahl

9ObA173/89

Entscheidungsdatum

15.03.1989

Rechtssatz

Stellt der Arbeitgeber einem von ihm persönlich und wirtschaftlich abhängigen Provisionsvertreter einen (gebrauchten) Lastkraftwagen zu Auslieferungen der verkauften Ware zur Verfügung, verstößt die vertragliche Überwälzung der Reparaturkosten gegen die Fürsorgepflicht und damit gegen die guten Sitten, insbesondere wenn der Lastkraftwagen auf jederzeitiges Verlangen des Arbeitgebers zurückzustellen ist und keine Vereinbarung über die Abgeltung gebrauchswerterhöhender Reparaturen getroffen wurde.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 173/89
    Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 173/89
    Veröff: Arb 10790

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029084

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2020

Dokumentnummer

JJR_19890315_OGH0002_009OBA00173_8900000_002