Rechtssatz RS0029084
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029084
Entscheidungsdatum
15.03.1989
Rechtssatz
Stellt der Arbeitgeber einem von ihm persönlich und wirtschaftlich abhängigen Provisionsvertreter einen (gebrauchten) Lastkraftwagen zu Auslieferungen der verkauften Ware zur Verfügung, verstößt die vertragliche Überwälzung der Reparaturkosten gegen die Fürsorgepflicht und damit gegen die guten Sitten, insbesondere wenn der Lastkraftwagen auf jederzeitiges Verlangen des Arbeitgebers zurückzustellen ist und keine Vereinbarung über die Abgeltung gebrauchswerterhöhender Reparaturen getroffen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029084
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2020
Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00173_8900000_002