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Rechtssatz RS0029111

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0029111

Geschäftszahl

9ObA169/93

Entscheidungsdatum

22.09.1993

Norm

AngG §27 A6

Rechtssatz

Bestanden für die Arbeitnehmerin auf Grund besonderer Umstände (hier:

die Streitteile lebten in Scheidung, der Arbeitgeber verlangte von der Arbeitnehmerin den Geschäftsschlüssel und das Wechselgeld) Zweifel, ob der Arbeitgeber auf ihre Mitarbeit (zumindest an diesem Tag) Wert legt, muß der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin vor Ausspruch der Entlassung wegen Nichtantritt der Arbeit ausdrücklich zum Erscheinen am Arbeitsplatz auffordern.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 169/93
    Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9 ObA 169/93
    Veröff: DRdA 1994,395 (Kerschner)

Schlagworte

SW: Angestellte, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Schlüssel, Antritt, Aufforderung, Mahnung, Verwarnung, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Unterlassen, Unterlassung, Unterbleiben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029111

Dokumentnummer

JJR_19930922_OGH0002_009OBA00169_9300000_002