Rechtssatz
Ein genereller, auch verschuldete Tatbestände umfassender Ausschluß der Entlassungsbefugnis des Arbeitgebers durch Vereinbarung wegen Sittenwidrigkeit nichtig; der Kernbereich der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses also zweiseitig zwingender Natur ist.
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Ende, Beendigung, gute Sitten,
Verschulden, Beschränkung, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Entlassungsrecht,
Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Verzicht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0029117
Dokumentnummer
JJR_19841211_OGH0002_0040OB00121_8300000_003