Rechtssatz RS0029158
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029158
Entscheidungsdatum
16.12.1982
Rechtssatz
Ein Vermittler, dem vom Verkäufer einer Liegenschaft mitgeteilt wurde, daß für die Nachbargründe Bauverbot bestehe, und der dies dem Käufer mitteilt, obwohl vor kurzem der Flächenwidmungsplan geändert wurde, handelt nur leicht fahrlässig, wenn er es unterlassen hat, beim Bauamt rückzufragen. Dieses Verschulden fällt nicht aus dem Rahmen dessen, was jedem Vermittler gelegentlich unterlaufen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029158
Dokumentnummer
JJR_19821216_OGH0002_0070OB00574_8200000_001