Norm
ABGB §1162d
AngG §27 A1 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
AngG §34
Rechtssatz
Auch eine mit einer kürzeren als der vertragsmäßigen Frist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis. Die sechsmonatliche Präklusivfrist des § 1162 d ABGB ist auch dann anzuwenden, wenn zur Frage steht, ob eine Kündigung dem Vertrage und dem Gesetz gemäß erfolgte.Auch eine mit einer kürzeren als der vertragsmäßigen Frist ausgesprochene Kündigung beendet das Dienstverhältnis. Die sechsmonatliche Präklusivfrist des Paragraph 1162, d ABGB ist auch dann anzuwenden, wenn zur Frage steht, ob eine Kündigung dem Vertrage und dem Gesetz gemäß erfolgte.
Schlagworte
SW: vorzeitiger Austritt, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis,
Fallfrist, Verkürzung, Ausschlußfrist, Präklusion, Wirkung,
Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Ersatzanspruch, Entlassung,
Geltendmachung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029166
Dokumentnummer
JJR_19540716_OGH0002_0040OB00090_5400000_001