Rechtssatz RS0029177
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029177
Entscheidungsdatum
16.11.1988
Norm
ABGB §1162 II
AngG §27 B
Rechtssatz
Mit der Erklärung "das ist eine Arbeitsverweigerung, Sie können den Mantel ausziehen und gehen" bringt der Arbeitgeber seinen Willen, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund sofort zu lösen, klar und unmißverständlich zum Ausdruck.
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, vorzeitige
Auflösung, Ausspruch, Entlassungsgrund, Entlassungserklärung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029177
Dokumentnummer
JJR_19881116_OGH0002_009OBA00258_8800000_001