Norm
ABGB §871 CIII · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
AngG §27 B · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Ordnet der Dienstgeber die Entlassung eines Dienstnehmers an und wird infolge des Mißverständnisses eines Angestellten die Kündigung ausgesprochen, so kann dieser Irrtum - sofern dies ohne unnötigen Verzug geschieht - berichtigt werden.
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Berichtigung, Ausspruch, Erklärung,
Unverzüglichkeit, Verspätung, Verfristung, Richtigstellung,
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029179
Dokumentnummer
JJR_19520916_OGH0002_0040OB00134_5200000_001