Norm
AngG §27 A6 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Auch Handlungen, die vom Dienstnehmer gegen den Dienstgeber während eines früheren Dienstverhältnisses begangen, diesem Dienstgeber aber erst während eines späteren Dienstverhältnisses bekannt wurden, können die Entlassung begründen.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, wichtiger Grund,
Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, vorzeitige
Auflösung, Kenntnis, Bekanntwerden, Verspätung, Verfristung,
Vordienstverhältnis, Vorarbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0029188
Dokumentnummer
JJR_19320323_OGH0002_0010OB00326_3200000_001