Norm
AngG §27 A6 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Die Gerichte sind berechtigt, zu prüfen, ob die Entlassung oder Kündigung eines Privatangestellten, die im Sinne einer bestehenden Dienstpragmatik wegen ungünstiger Qualifikation erfolgte, gegen zwingende Vorschriften des AngG verstieß.
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstrecht, Pragmatik, Befähigung, Fähigkeit,
Unfähigkeit, gerichtliche Geltendmachung, wichtiger Grund,
Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Zulässigkeit, Rechtsweg, Klagbarkeit, vorzeitige
Auflösung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0029190
Dokumentnummer
JJR_19251125_OGH0002_0010OB00968_2500000_001