Norm
AngG §27 C1 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Wird an einem Freitag abend ein Entlassungsgrund gesetzt, die Entlassung aber erst am darauffolgenden Montag erklärt, so ist diese nicht verspätet ausgesprochen worden.
Schlagworte
SW: Angestellte, Verspätung, Zeitpunkt, Frist, Verwirkung,
Verschweigung, Verzicht, Erklärung, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Unverzüglichkeit,
Rechtzeitigkeit, Verfristung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0029204
Dokumentnummer
JJR_19651130_OGH0002_0040OB00139_6500000_001