Rechtssatz
Der Entlassungsgrund kann durch Zeitablauf so viel an Bedeutung verloren haben, daß er eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr unzumutbar macht, auch wenn der Dienstgeber keine Kenntnis vom Entlassungsgrund hat.
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, Unzumutbarkeit, Weiterbeschäftigung,
Fortbeschäftigung, Zumutbarkeit, Ende, Beendigung, vorzeitige
Auflösung, Arbeitsverhältnis, Verfristung, Verspätung, Verlust,
Untergang, Entlassungsrecht, Zeitpunkt, Erklärung, Anspruch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0029243
Dokumentnummer
JJR_19930908_OGH0002_009OBA00213_9300000_002