Norm
AngG §26 Z2 III2a
Nö LAO §32 litb
WohnungsbeihilfenG §1
WohnungsbeihilfenG §3
Rechtssatz
Die Nichtbezahlung der Wohnungsbeihilfe zieht keine anderen Rechtsfolgen nach sich als die Nichtbezahlung eines sonstigen Teiles des Entgeltes.
Schlagworte
SW: Angestellte, Wohnbeihilfe, Mietbeihilfe, Beihilfe, Vorenthalten,
Schmälerung, Lohn, Gehalt, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung,
Austritt, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0029248
Dokumentnummer
JJR_19540716_OGH0002_0040OB00105_5400000_001