Norm
AngG §27 D · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Es begründet einen Entlassungsgrund, wenn die Verkäuferin einer Milchabgabestelle Vollmilch verkauft, die sie vorsätzlich mit Magermilch verdünnt hat, nicht jedoch wenn sie dies nur aus Fahrlässigkeit getan hat.
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Strecken,
Verdünnung, Mischen, Vorsatz, Versehen, Verschulden
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0029255
Dokumentnummer
JJR_19511228_OGH0002_0020OB00520_5100000_001