Norm
AngG §27 C2 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Wird ein Angestellter wegen eines Vorfalles kurzfristig in Haft genommen, so kann der Unternehmer die Entlassungserklärung bis zur Entlassung aus der Haft aufschieben und auch noch kurz nach Wiederantritt des Dienstes aussprechen.
Schlagworte
SW: Strafverfahren, Untersuchungshaft, Erklärung, Ausspruch,
Unverzüglichkeit, Rechtzeitigkeit, Verlust, Verspätung, Verfristung,
Verwirkung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
vorzeitige Auflösung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Verzicht,
Verschweigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029263
Dokumentnummer
JJR_19520916_OGH0002_0040OB00134_5200000_002