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Rechtssatz RS0029347

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0029347

Geschäftszahl

4Ob50/81; 9ObA120/02s

Entscheidungsdatum

22.05.2002

Norm

AngG §27 Z2 E2

Rechtssatz

Beim Tatbestand des Paragraph 27, Ziffer 2, AngG kommt es nur auf die die Unfähigkeit zur Leistung der bedungenen Dienste an, der Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden dem Arbeitnehmer im Fall einer längerdauernden (hier noch dazu selbstverschuldeten) Dienstunfähigkeit eine andere, außerhalb der getroffenen Vereinbarung liegende Tätigkeit zuzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 50/81
    Entscheidungstext OGH 04.05.1982 4 Ob 50/81
  • 9 ObA 120/02s
    Entscheidungstext OGH 22.05.2002 9 ObA 120/02s
    Auch; nur: Der Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden dem Arbeitnehmer im Fall einer längerdauernden (hier noch dazu selbstverschuldeten) Dienstunfähigkeit eine andere, außerhalb der getroffenen Vereinbarung liegende Tätigkeit zuzuweisen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029347

Dokumentnummer

JJR_19820504_OGH0002_0040OB00050_8100000_001