Norm
AngG §27 Z1 E1c · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Der Dienstnehmer, der sich so berauscht, daß ihm jede Kontrolle über sein Tun entgeht, verliert das Vertrauen des Dienstgebers, wenn er in diesem Zustand Handlungen setzt, die ihn als des Vertrauens unwürdig erweisen würden, wenn er nicht berauscht gewesen wäre.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
Vertrauensunwürdigkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Berauschung, Alkoholisierung,
Folgen, Erheblichkeit, betrunken, Trunkenheit, Angestellte,
Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029379
Dokumentnummer
JJR_19520916_OGH0002_0040OB00134_5200000_004