Norm
AngG §27 Z1 Ec1 · Fassung vom Tag der letzten Entscheidung nicht im RIS
Rechtssatz
Die Erklärung, daß durch Vergeßlichkeit ein Schaden entstanden sein könne, und das mit diesem Zugeständnis verbundene Anbot der Wiedergutmachung sind nicht als Geständnis eines fahrlässig verursachten Schadens zu werten, so daß der Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit nicht gegeben ist.
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Fahrlässigkeit, Versehen, Verschulden, Eingeständnis,
Vertrauensverwirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0029383
Dokumentnummer
JJR_19680116_OGH0002_0040OB00092_6700000_001