Norm
AngG §26 Z2 III2a
KollV der Handelsangestellten AbschnXV Z1
Gehaltsordnung zum KollV der Handelsangestellten AbschnDb
Rechtssatz
Langt das Entgelt innerhalb der vom Arbeitnehmer gesetzten Nachfrist auf dessen Gehaltskonto ein, wird aber auf Grund eines vom Arbeitgeber nicht veranlaßten Mißverhältnisses einer Angestellten der das Gehaltskonto führenden Bank dem Arbeitnehmer mitgeteilt, der Betrag sei gesperrt und stehe nicht zu seiner Verfügung, ist der Austritt nicht gerechtfertigt.
Schlagworte
SW: Konto, Kontosperre, Lohn, Gehalt, Vorenthalten, Schmälern,
wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende,
Beendigung, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Austritt,
Angestellte, Satzung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029395
Dokumentnummer
JJR_19900425_OGH0002_009OBA00054_9000000_002