Rechtssatz
Auch ein Rechtsirrtum kann ein Verschulden bei der Annahme eines rechtmäßigen Hinderungsgrundes ausschließen.
Schlagworte
SW: Irrtum, Angestellte, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung,
Dienstverweigerung, Rechtfertigungsgrund, wichtiger Grund,
Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung,
Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Arbeitsverweigerung, schuldhaft,
Pflichtenvernachlässigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029424
Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00163_8700000_003