Rechtssatz RS0029437
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029437
Entscheidungsdatum
27.01.1987
Rechtssatz
Zu dem dem überlassenden Arbeitgeber durch § 9 Abs 4 AMFG unabdingbar auferlegten Wagnis gehört nämlich, daß der Überlasser das Entgelt dem Arbeitnehmer auch dann weiterzahlt, wenn er während des Arbeitsverhältnisses für diesen keine Beschäftigungsmöglichkeit hat.Zu dem dem überlassenden Arbeitgeber durch Paragraph 9, Absatz 4, AMFG unabdingbar auferlegten Wagnis gehört nämlich, daß der Überlasser das Entgelt dem Arbeitnehmer auch dann weiterzahlt, wenn er während des Arbeitsverhältnisses für diesen keine Beschäftigungsmöglichkeit hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029437
Dokumentnummer
JJR_19870127_OGH0002_0140OB00224_8600000_002