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Rechtssatz RS0029468

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0029468

Geschäftszahl

9ObA56/87

Entscheidungsdatum

15.07.1987

Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Auch bei der Übernahme der Funktion eines nur gewerberechtlichen Geschäftsführers durch den Arbeitnehmer muß der Dienstgeber befürchten, daß dieser in Interessenskollisionen gerät und Informationen an das Konkurrenzunternehmen weitergibt, die sich im Wettbewerb mit diesem nachteilig auswirken. Schon die bloße Befürchtung derart naheliegender Interessensgefährdungen reicht für die Annahme der Vertrauensunwürdigkeit des Arbeitnehmers aus.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 56/87
    Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObA 56/87
    Veröff: RdW 1988,52

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, abstrakte Gefährdung, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Treuepflicht, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Nebenbeschäftigung, Nebenbetätigung, Weitergabe, Weiterleitung, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029468

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_009OBA00056_8700000_002