Rechtssatz
Der erste Tatbestand des § 27 Z 3 AngG ist ein Dauertatbestand.Der erste Tatbestand des Paragraph 27, Ziffer 3, AngG ist ein Dauertatbestand.
Schlagworte
SW: selbständiges kaufmännisches Unternehmen, Betrieb, betreiben,
Gründung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Ende, Beendigung,
vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,
Konkurrenzverbot, Konkurrenzgeschäfte, Nebenbeschäftigung,
Nebenbetätigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029491
Dokumentnummer
JJR_19851126_OGH0002_0040OB00143_8500000_001