Rechtssatz RS0029493
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0029493
Entscheidungsdatum
30.11.1994
Rechtssatz
Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, für die im Gesetz das Erfordernis der Zustimmung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, dürfen vom Gericht auf Grund eines entsprechenden Antrags unabhängig von der Zustimmung der Parteien und Beteiligten als Inhalt der Versteigerungsbedingungen festgestellt werden, wenn dies am besten ihren Interessen Rechnung trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0029493
Dokumentnummer
JJR_19941130_OGH0002_0030OB00088_9400000_001